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Wed, 25 Sep 2024 08:14:05 GMT
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat die Umleitungsempfehlungen für den Rad- und Fußweg zwischen Neudorf-Bornstein und Altenhof am 19. und 20. September Asphaltierungsarbeiten geändert. Grund ist eine kommunale Baustelle, die dem LBV.SH erst am 11. September bekannt gegeben wurde und vorher nicht angemeldet war.
Nach Abschluss der Erneuerung des Fuß- und Radwegs zwischen Neudorf-Bornstein und Altenhof entlang der B 76 stellte der LBV.SH deutliche Qualitätsmängel an drei Bereichen der Asphaltdeckschicht fest, die von der ausführenden Firma zu beheben sind. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Rad- und Gehwegs ausgeführt. Der motorisierte Verkehr wird mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometer am Baubereich vorbei geführt.
Die ausgeschilderte Umleitung des Rad- und Fußwegs zwischen Eckernförde und Neudorf für den Rad- und Fußweg führt ab Altenhof Bahnhof über die K 14 durch Altenhof bis Holtsee über die Gettorfer Str. nach Revensdorf bis Gettorf und über die L 44 zur B 76 nach Neudorf und umgekehrt. Der Schulradverkehr von Eckernförde bis zur Jordanschule ist frei. Zwischen Neudorf und Schnellmark wird der Rad- und Fußweg ab Rothenstein über den Lammsrader Wegs sowie die Aschauer Landstraße (L 285) nach Schnellmark und umgekehrt geführt.
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.
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