Posted: 2024-09-14 08:51:21

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Gelsenkirchen (ots)

Am Freitagnachmittag (13. September) überprüften Bundespolizisten einen jungen Mann, da dieser mit einem Elektroroller durch den Gelsenkirchener Hauptbahnhof fuhr. Die Beamten stellten zudem fest, dass er nicht der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges ist.

Gegen 17:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen, als ihnen ein 20-Jähriger mit einem E-Scooter am Südausgang entgegenkam und in den Bahnhof fuhr. Die Beamten nahmen einen starken Marihuana-Geruch wahr und kontrollierten den kosovarischen Staatsbürger. Die Uniformierten durchsuchten seine Bauchtasche und stellten eine geringe Menge Marihuana sowie dazugehöriges Konsummittel fest. Der junge Mann gab an, zuvor die pflanzliche Droge konsumiert zu haben. Demnach bestand der Verdacht, dass er den Elektroroller unter Wirkung berauschender Mittel nutzte.

Die Einsatzkräfte brachten den Gelsenkirchener zur Bundespolizeiwache. Recherchen ergaben, dass der 20-Jährige nicht der rechtmäßige Besitzer des E-Scooters war. Aufgrund dessen wurde dieser sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun die Polizei Gelsenkirchen. Der Kosovare muss sich nun wegen Führens eines Kfz unter Wirkung berauschender Mittel sowie wegen des Verstoßes gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verantworten.

Wenig später wurde der Sohn des Eigentümers (48) in der Dienststelle vorstellig, um diesen abzuholen. Die Polizisten erklärten ihm, dass der Roller auf seinen Vater zugelassen ist und dieser nur an den Besitzer übergeben werden kann. Kurze Zeit später suchte der 48-Jährige dann die Bundespolizeiwache auf. Die Beamten erklärten dem kosovarischen Staatsangehörigen den Sachverhalt. Im Beisein der Bundespolizisten gab der Sohn an, dass er mit dem Roller gefahren sei. Die Einsatzkräfte verneinten dies und wiesen auf die gesicherten Videoaufzeichnungen hin. Das Gemüt des Gelsenkircheners erhitzte sich und die Uniformierten erklärten dem Mann besonnen, dass der E-Scooter im Rahmen einer Straftat genutzt wurde. Daraufhin beschimpfte der 48-Jährige die Beamten und warf ihnen Rassismus vor.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den Eigentümer ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein.

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