Posted: 2024-09-25 13:06:00

HÖCHSTADT A.D.AISCH. (997) Am Dienstagabend (24.09.2024) verursachte ein Pkw-Fahrer auf der BAB 3 bei Höchstadt einen Verkehrsunfall und flüchtete. Der Fahrer wurde im Süden von Nürnberg festgenommen.


Im Baustellenbereich der BAB 3 kam es gegen 19:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Der Unfallverursacher befuhr den linken Fahrstreifen und touchierte beim Überholen einen auf der rechten Fahrspur fahrenden Pkw. Hierbei entstand ein geschätzter Sachschaden von 1.000 Euro.

Der Unfallverursacher fuhr zunächst unbehelligt weiter, konnte jedoch an der Anschlussstelle Erlangen-West vom Geschädigten zum Abfahren bewegt werden. Der Unfallgeschädigte bestand auf eine Aufnahme des Verkehrsunfalls durch die Verkehrspolizei Erlangen, da es sich bei seinem Fahrzeug um einen Firmenwagen handelt. 

Damit war der Unfallverursacher nicht einverstanden und wollte die Unfallabwicklung ohne Polizei durchführen. Deshalb fuhr er mit seinem Porsche wieder auf die BAB 3 in Richtung Nürnberg davon.

Durch die Polizei wurden sofort Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer meldete gegen 19:30 Uhr ein verdächtiges Fahrzeug im Bereich der Regensburger Straße in Nürnberg. Dieser fiel aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf.

Der Pkw sollte schließlich im Bereich der Hans-Kalb-Straße durch eine uniformierte Streifenbesatzung kontrolliert werden. Nach Betätigung des Signalgebers durch die Streife beschleunigte der Pkw stark und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen und fuhr in einen in der Nähe gelegenen Campingplatz. Der Fahrer versuchte noch zu Fuß zu flüchten, konnte jedoch von Streifenbeamten festgenommen werden.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 2,4 Promille. Des Weiteren wies der Fahrer Auffälligkeiten auf, welche auf einen kürzlichen Drogenkonsum hindeuteten. Einen erforderlichen Führerschein besitzt der Fahrer nicht.

Der Pkw wurde durch die Beamten vor Ort sichergestellt und eine Blutentnahme durchgeführt.

Gegen den Fahrer wurden diverse Strafverfahren, unter anderem wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Verkehrsunfallflucht, der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.


Erstellt durch: Maximilian Semlinger / mc

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