Posted: 2024-09-29 10:29:48

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund - Herne (ots)

In der Nacht zu Samstag (28. September) wurden Bundespolizisten zur Unterstützung des Zugpersonals eines Regionalexpresses gerufen, da ein Mann sich weigerte diesen zu verlassen. Als die Beamten auf den Tatverdächtigen trafen, reagierte dieser äußerst aggressiv, beleidigte diese und widersetzte sich ihnen.

Gegen 3:25 Uhr wurde das Bundespolizeirevier am Dortmunder Hauptbahnhof über einen Mann informiert, der in einem Regionalexpress in Dortmund lautstark Musik hört und diese trotz mehrfacher Aufforderung durch das Zugpersonal nicht leiser machen würde. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 26 trafen die Einsatzkräfte auf den 23-Jährigen, welcher unmittelbar nach Erblicken der Beamten den Zug verließ. Als er realisierte, dass der Regionalexpress nun ohne ihn weiterfuhr, wurde er verbal aggressiv und begann die Polizisten während der Kontrollmaßnahme zu beschimpfen. Die Überprüfung der Daten des guineischen Staatsbürgers ergab, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung trat. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens erteilten die Bundespolizisten dem Mann aus Herne einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof. Diesem kam er nicht nach, stattdessen stellte er den Uniformierten nach und videografierte diese. Dabei fuchtelte er immer wieder mit Handy vor dem Gesicht eines Beamten herum, der dieses Verhalten unterband, woraufhin es zu einem Handgemenge kam und die Einsatzkräfte den Guineer zu Boden brachten und fixierten. Dabei leistete er Widerstand, indem er seine Arme vor seiner Brust verschränkte und die Fesslung erheblich erschwerte.

Anschließend führten die Uniformierten ihn der Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof zu. Auf dem Weg dorthin stemmte er sich wiederholt gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen der Polizeibeamten zu lösen. Nachdem der 23-Jährige durchsucht wurde und sich beruhigte, durfte er seinen Weg eigenständig, mit einem Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof fortsetzen.

Verletzt wurde durch die Tathandlung niemand.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und des Hausfriedensbruchs ein.

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