Posted: 2024-09-29 10:19:54

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund (ots)

Am Freitagmorgen (27. September) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund einen Mann. Die Überprüfung seiner Person ergab, dass eine Staatsanwaltschaft bereits mehrfach nach ihm fahnden ließ.

Gegen 11 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 43-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Gegenüber den Beamten wies der deutsche Staatsbürger sich mit seinem Personalausweis aus, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund gleich dreimal Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Dortmund hatte bereits vor einiger Zeit fünf Tage Erzwingungshaft gegen den Dortmunder angeordnet, da dieser sich einer ergangenen Haftantrittsladung nicht gestellt hatte. Im Januar 2022 erfolgte eine rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Dortmund wegen Erschleichens von Leistungen. Hier wurde der Gesuchte zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro oder ersatzweise zu 60 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Im August 2022 kam es zu einer weiteren rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Dortmund, bei welcher der Deutsche zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt wurde.

Bisher hatte der 43-Jährige sich weder den Strafantrittsladungen gestellt, noch die geforderten Geldstrafen beglichen, sodass die Staatsanwaltschaft Dortmund mehrere Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte.

Da der Verurteilte die Gesamtsumme in Höhe von 1.530,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, nahmen die Bundespolizisten ihn fest. Anschließend wurde der Mann für voraussichtlich 133 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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