Posted: 2024-10-09 09:30:00

Im Zuge ihrer Streifentätigkeit führten Polizeibeamten eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle bei dem Fahrer eines Renaults in Rhinow durch. Ein Atemalkoholtest ergab dann einen Wert über 0,5 Promille. Der Betroffene wurde zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests in das Polizeirevier gebracht, wo sich der Wert dann bestätigte. Die Weiterfahrt wurde dem Betroffenen daraufhin untersagt und der 33-Jährige wieder aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Die Polizeibeamten nahmen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige auf.

 

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