Local News
Posted:
2024-10-18 05:30:00
Original link:
https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/sachbearbeiter-innen-bildauswertung-w-m-/5175254
(ZDPol) Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg ist die zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei sowie für andere Organisationsbereiche der Landesverwaltung.
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Dienstort Gransee, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg
mehrere Sachbearbeiter/innen Bildauswertung (w/m/d).
Möchten Sie die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Brandenburg aktiv unterstützen? Als Sachbearbeiter/in Bildauswertung werten Sie Beweismittel aus der automatisierten Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei des Landes Brandenburg (sogenannte Blitzerfotos) aus und bringen Verkehrsverstöße zur Anzeige.
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante und vielseitige Tätigkeit als Dienstleister für die Verkehrssicherheitsarbeit der Brandenburger Polizei
- einen sicheren Arbeitsplatz durch unbefristete Einstellung mit einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe E 6 TV-L
- bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis BesGr. A 9m BbgBesO möglich
- eine flexible familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung montags - freitags zwischen 6:00 und 21:00 Uhr sowie die Möglichkeit der Samstagsarbeit von 6:00 bis 13:00 Uhr
- Arbeitsortflexibilisierung (z. B. Home-Office)
- 30 Tage Erholungsurlaub sowie dienstfrei am 24. und 31. Dezember
- Leistungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- einen Arbeitgeberzuschuss für ein ÖPNV-Firmenticket oder das Deutschland Ticket Job
- betriebliches Gesundheitsmanagement.
Bewerben Sie sich, wenn Sie über:
- die Laufbahnbefähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder
- die Laufbahnbefähigung für den mittleren Polizeivollzugsdienst oder Justizdienst und die Bereitschaft zum Laufbahnwechsel oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens eine sechsjährige einschlägige Berufserfahrung mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts oder Ordnungswidrigkeitenrechts
verfügen.
Darüber hinaus erwarten wir:
- sicherer Umgang mit gängiger Standardsoftware, insbesondere MS-Office
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kritikfähigkeit
- eine gute Auffassungsgabe, strukturiertes Denken und Arbeiten
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, alternativ Gewährleistung der Mobilität
- kunden- und serviceorientiertes Denken und Handeln.
Ihre Aufgaben sind:
- Bewertung der Verwertbarkeit von Messergebnissen
- Die Auswertung der sogenannten „Blitzerfotos“.
- Das Erzeugen von Bildausschnitten zur besseren Fahrer- und Kennzeichenerkennung.
- Der Datenabgleich mit den Begleitdokumenten und ggf. Abstimmung mit den handelnden Messbediensteten des Polizeipräsidiums.
Es erwarten Sie:
- ein motiviertes Team mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz
- eine umfassende Einarbeitung durch erfahrene Bedienstete der Zentralen Bußgeldstelle
- ein betriebliches Angebot zur Gesundheitsprävention
- fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen
- Möglichkeiten des temporären Homeoffice.
Ergänzende Hinweise:
Wir legen als attraktiver und durch das audit „berufundfamilie“ zertifizierter Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Teilzeitwünschen kann im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden.
Der ZDPol legt großen Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gern Herr Rossa unter der Telefonnummer 03306 750-362. Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen gerne Herr Seedorf unter der Telefonnummer 033702 91-476 zur Verfügung.
Informationen über den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erhalten Sie auf unserer Homepage unter diesem Link.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in deutscher Sprache mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Urkunden/Zeugnisse über Berufs- bzw. Studienabschlüsse inkl. Diploma Supplement, aktuelle Arbeitszeugnisse) per E-Mail (mit Angabe der Kennzahl im Betreff) in einer zusammengefassten pdf-Datei mit einer Größe von max. 10 MB an
Bewerbung.ZDPol@polizei.brandenburg.de
oder postalisch an den
Zentraldienst der Polizei
Verwaltung (V 1.2 Personalgewinnung)
Kennzahl: 50/24
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
unter Angabe der Kennzahl bis einschließlich 8. November 2024 ein.
Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Eine Erstattung der im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten kann nicht erfolgen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Um Angabe der telefonischen Erreichbarkeit zur kurzfristigen Kontaktaufnahme wird gebeten.
Informationen zum Datenschutz
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der ZDPol Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht mehr. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.
Be the first person to like this.