Posted: 2024-10-18 10:49:00

NÜRNBERG. (1084) Im Rahmen einer Personenkontrolle leistete ein 40-jähriger Mann am Donnerstagvormittag (17.10.2024) massiven Widerstand. Zwei Polizeibeamte verletzten sich und mussten sich zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus begeben.


Der spätere Beschuldigte hielt sich gegen 11:40 Uhr am Frauentorgraben auf. Hier beobachteten ihn zwei Polizeibeamte, während er vorbeifahrende Passanten sowie andere Verkehrsteilnehmer anschrie und wild in deren Richtung gestikulierte. 

Auf Grund seines auffälligen Verhaltens kontrollierten ihn die Beamten. Hier zeigte sich der 40-Jährige aggressiv und sprunghaft. Einer Durchsuchung versuchte er sich zu entziehen, woraufhin ihm die Polizisten die Gewahrsamnahme ankündigten. Bei der anschließenden Fesselung zu Eigensicherungsgründen wehrte sich der Mann so stark, dass er zu Boden gebracht werden musste. Auf dem Boden liegend sperrte er sich weiterhin nach Kräften und trat mit den Füßen gegen die Beamten. Die Widerstandshandlungen waren so massiv, dass ein Passant der Streife zu Hilfe eilte. Gemeinsam gelang es, den Beschuldigten bis zum Eintreffen weiterer Streifen am Boden zu fixieren. 

Erst nach deren Eintreffen gelang es, den 40-Jährigen zu fesseln. Hierzu musste massiver Kraftaufwand, unter anderem durch Schockschläge gegen den Körper, angewandt werden, um den weiter andauernden Widerstand zu brechen. 

Durch die Widerstandshandlungen verletzten sich zwei der eingesetzten Beamten (25, 28) in Form von Gelenkschmerzen, Prelllungen, sowie Kratzern und Schürfwunden an Knien und Ellenbogen. Ferner wurde die Uniform eines Beamten sowie dessen Armbanduhr beschädigt. Die Polizisten begaben sich zur Untersuchung ins Krankenhaus, sind aber weiterhin eingeschränkt (Innen-) dienstfähig. Der Beschuldigte trug oberflächliche Verletzungen im Bereich des Gesichts davon. 

Die Beamten brachten den Beschuldigten im Anschluss zur Dienststelle, wo sie eine erkennungsdienstliche Behandlung durchführen ließen. Zudem erfolgte zeitnah eine medizinische Begutachtung durch den Rettungsdienst sowie im weiteren Verlauf durch den hinzugezogenen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine Behandlungsbedürftigkeit bestand bei dem 40-Jährigen nach Aussage des Arztes nicht. 

Da der Beschuldigte derzeit nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten an. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zum Zweck eines Gewahrsams in die Haftzelle gebracht. 

Ein durchgeführter Alkoholtest beim Beschuldigten verlief negativ. Hinweise auf einen mutmaßlichen Drogenkonsum bestanden ebenfalls nicht. Die Hintergründe seines Verhaltens sind vollkommen unklar. 

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands- und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den 40-Jährigen ein. 


Erstellt durch: Janine Mendel / bl

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