Posted: 2024-10-18 00:12:00

Durch den 58-jährigen Nachbarn des Geschädigten wurde im Rahmen einer privatrechtlichen Auseinandersetzung das Türschloss zur Grundstückseinfahrt aufgebrochen und sich dadurch Zugang zu diesem verschafft. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 30 Euro. Die Polizeibeamten vor Ort nahmen eine Strafanzeige auf.

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