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Posted:
2024-10-20 09:32:00
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei einer 42-jährigen PKW-Fahrerin durch einen Atemalkoholvortest ein Wert von 0,68 Promille festgestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Nach beweissicherer Feststellung der Alkoholkonzentration wurde die Frau aus der Maßnahme entlassen.
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