Posted: 2024-11-15 14:47:12

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Essen (ots)

Gestern Vormittag (14. November) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Essener Hauptbahnhof. Dieser widersetzte sich den Anweisungen der Beamten und leistete Widerstand.

Gegen 10:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Dabei kontrollierten sie einen 51-Jährigen, welcher den Beamten seine polnische Identitätskarte aushändigte. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus aufgrund eines Strafverfahrens (Betrug) nach dem Aufenthaltsort des polnischen Staatsbürgers fahnden ließ. Wenig später suchte der Mann die Bundespolizeiwache auf und forderte einen Polizisten auf, für ihn sein Mobiltelefon aufzuladen. Dies wurde jedoch verweigert. Daraufhin setzte der Polizeibekannte sich vor die Eingangstür und verweilte dort eine Zeit. Als er dann die Örtlichkeit verlassen wollte, ließ er eine große Tüte sowie seinen Rucksack zurück. Bahnmitarbeiter wiesen den Wohnungslosen darauf hin, seine Gepäckstücke mitzunehmen. Dieser Aufforderung kam er jedoch nicht nach. Die Sicherheitsangestellten baten die Bundespolizei um Unterstützung.

Als der 51-Jährige zurückkehrte, erhielt er ein Hausverbot für den Essener Hauptbahnhof. Da er diesem jedoch nicht nachkam, erteilten die Einsatzkräfte ihm einen Platzverweis. Auch dies ignorierte er. Nach wiederholten Appellen führten die Polizisten den Polen aus dem Hauptbahnhof heraus. Am Ausgang baute sich dieser bedrohlich vor einer Beamtin auf und beleidigte diese. Dabei griff er ihr an den linken Oberarm. Um einen möglichen Angriff abzuwehren, brachten die Uniformierten den Mann zu Boden und fixierten diesen mittels Handfesseln. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Beschuldigte mit 1,2 Promille alkoholisiert war. Äußern wollte er sich zu den Vorwürfen nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Einsatzkräfte fertigten Lichtbilder von dem Mann und nahmen dessen Fingerabdrücke.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Beleidigung ein.

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