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Posted:
2024-11-17 11:31:31
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5910401
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Dortmund - Gelsenkirchen (ots)
Am Freitagabend (15. November) kontrollierten Bundespolizisten einen jungen Mann im Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach diesem suchen. Zudem führte er ein Einhandmesser mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Dortmund.
Gegen 22:40 Uhr stellten Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen 28-Jährigen im Hauptbahnhof Dortmund fest und kontrollierten diesen. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Gladbeck verurteilte den Deutschen im August 2023 rechtmäßig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 10,- Euro.
Die Frage, ob der Gelsenkirchener gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, bejahte er und wies die Beamten auf ein Einhandmesser hin, welches er bei sich trug. Dieses fanden die Uniformierten schließlich während einer Durchsuchung in der hinteren Hosentasche des Mannes.
Anschließend führten die Bundespolizisten den Verurteilten der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Hier wurde seine Identität nochmals durch einen Fingerabdruckscan bestätigt.
Nachdem dem Gesuchten die Möglichkeit gegeben wurde, eine Person über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, kontaktierte er einen Bekannten. Dieser erklärte sich bereit, die geforderte Geldstrafe in Höhe von 990,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zu begleichen, sodass der 28-Jährige einer Haftstrafe von 99 Tagen entgehen konnte.
Das Einhandmesser, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann, stellten die Bundespolizisten sicher. Der Gelsenkirchener wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
In dem Zeitraum vom 15. November bis zum 23. Dezember wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Dortmund erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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