Posted: 2024-11-26 06:11:02

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Aachen (ots)

Innerhalb von 8 Stunden konnte die Bundespolizei in Aachen gleich drei Haftbefehle vollstrecken.

Gegen 11 Uhr reiste eine 34-jähriger Algerier mittels Fernreisezug aus Belgien ein. Gegen ihn lagen gleich drei offene Fahndungsnotierungen vor. Zwei Aufenthaltsermittlungen sowie ein Untersuchungshaftbefehl. Die Aufenthaltsermittlungen waren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der unerlaubten Einreise. In Untersuchungshaft muss der 34-Jährige wegen dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nachdem die Person erneut wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht wurde, hatte man ihn nach Eröffnung des Haftbefehls in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen überstellt.

Gegen 14 Uhr reiste ein 34-jähriger Niederländer über die Auto-bahn 4 ein. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Er wurde ebenfalls dem Polizeigewahrsam in Aachen überstellt.

Ein letztes Mal wurde der Polizeigewahrsam angefahren, nachdem ein 36-jähriger Tunesier eine Streife am Hauptbahnhof Aachen angesprochen hatte. Er äußerte ein Schutzersuchen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte man fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Diebstahls der Staatsanwalt-schaft in Karlsruhe vorlag. Hier musste er eine Geldstrafe von 450,- Euro begleichen oder eine 45-tägige Haftstrafe absitzen. Des Weiteren war er zur Festnahme zur Ausweisung/Abschiebung von den Ausländerbehörden in Karlsruhe ausgeschrieben. Zudem wurde er vom Amtsgericht in Karlsruhe mit einer Aufenthaltsermittlung wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht.

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