Posted: Sun, 22 Dec 2024 07:14:04 GMT

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat die Planun­gen für die grundhafte Sanierung der Bundesstraße 76 zwischen Trent und Plön an die an­spruchsvollen Bedingungen in diesem Streckenbereich angepasst. Die ursprünglich für Frühjahr 2025 angekündigte Baufeldfreimachung kann erst im Winter 2025/2026 erfolgen. Hintergrund für die zeitliche Verschiebung sind die notwendigen, besonders zeitintensiven Abstimmungen mit den technischen Planungsbüros und den beauftragten biologischen Gutachtern, um sowohl die Anforderungen der bautechnischen Sonderlösung als auch die des Artenschutzrechtes zu erfüllen.

Herausforderungen dieser Straßenbausanierung

Hintergrund für die Sonderlösung ist der besonders schlechte, nicht tragfähige Baugrund unter der Straße insbesondere im Bereich des kleinen Plöner Sees und den dadurch bedingten Setzungen im Verlauf der Straße einschließlich des Radweges. Um die bau­grundbedingten Setzungen zukünftig zu minimieren, wird ein Teil des Bodens unterhalb des Fahrbahnaufbaus durch Hartschaumblöcke (EPS-Blöcke), die pyramidenförmig aufge­baut und miteinander verklebt werden, ersetzt und somit das Gewicht des Straßenkörpers reduziert.

Die für den Einbau der Hartschaumblöcke erforderlichen, breiten Baugruben machen in vielen Bereichen nicht nur das Entfernen des Bewuchses entlang der Straße notwendig, sondern bedingen zudem vorübergehende Eingriffe auf Flächen außerhalb des Straßen­körpers. Da die gewählte Bauweise keine Standardbauweise bei Erhaltungsmaßnahmen von Straßen ist, musste die Planung häufig angepasst werden, um die Baubarkeit sicher­stellen zu können.

Anforderungen Artenschutz

Die Planungsanpassungen wurden anschließend auf ihre nachteiligen Wirkungen auf die­sen besonderen Naturraum mit erhöhten Umweltschutzanforderungen, beispielsweise gibt es hier Vorkommen von Brut- und Rastvögeln und verschiedene Fledermausarten, die ins­besondere den straßenbegleitenden Gehölzbestand nutzen, bewertet.

Bei nicht lösbaren Konflikten musste dann die technische Planung wieder überarbeitet werden. Das alles hat den Planungsprozess so verzögert, dass die Unterlagen für die Ge­nehmigung der Maßnahme und Ausschreibung der erforderlichen Fällarbeiten nicht recht­zeitig vorlagen, um sie in diesem Winter durchführen zu können.

Einzelne bauvorbereitende und artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen wie die Herstellung von Sichtschutzzäunen, Sichtschutzpflanzungen oder Ersatzpflanzungen als Leitstrukturen für die Fledermäuse sollen ab August 2025 erstellt werden. Für diese Arbei­ten wird jedoch keine Vollsperrung der Strecke notwendig.

Erst mit der Baufeldfreimachung im Winter 2025/2026 wird die B 76 zwischen Trent und Plön für den ersten von geplanten zwei Bauabschnitten voll gesperrt werden. Der LBV.SH wird rechtzeitig über den Beginn dieser Arbeiten informieren.

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