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Posted:
2024-12-12 07:55:00
FÜRTH. (1255) Wie mit Meldung 1210 am 01.12.2024 berichtet, entwickelte sich in der Nacht vom 30.11.2024 auf 01.12.2024 im Anschluss an eine Hochzeitsfeier in Fürth eine Streitigkeit zwischen zahlreichen Personen. Beim Versuch, die Parteien zu trennen, würgte ein 22-Jähriger einen Beamten derart, dass dieser im Anschluss nicht mehr dienstfähig war. Mittlerweile befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Gegen 00:30 Uhr ging bei der Einsatzzentrale die Mitteilung über eine Auseinandersetzung an der Haltestelle Burgfarrnbach-Ost ein, an der rund 50 Personen beteiligt sein sollten.
Zahlreiche Streifen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Fürth sowie umliegender Dienststellen fuhren daraufhin die Örtlichkeit an und trafen dort auf rund 50 Personen. Diese waren in einem angemieteten Shuttlebus von einer bereits beendeten Hochzeitsfeier in einer Eventhalle in Fürth auf dem Heimweg. An der Bushaltestelle war es Aussagen zu Folge zu einer Streitigkeit zwischen einzelnen Personen der Hochzeitsgesellschaft gekommen.
Die Beamten versuchten zunächst, die Streitenden innerhalb der Personengruppe zu trennen. Hierbei nahm ein 22-Jähriger einen Beamten (30) von hinten in den Würgegriff, riss ihn zu Boden und würgte ihn dort weiter. Der Polizist war auf Grund der massiven Gewaltanwendung nicht in der Lage, sich selbst zu befreien. Nur durch das Einschreiten weiterer Beamter und Anwendung unmittelbaren Zwangs gelang es, den Mann von dem Polizisten zu trennen.
Im Anschluss an die Tat nahmen die Beamten den 22-Jährigen zunächst vorläufig fest. Nach Durchführung ermittlungsrelevanter Maßnahmen wurde dieser auf freien Fuß gesetzt.
Die weiteren Ermittlungen des Fachkommissariats der Fürther Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führten zu weiteren Beweismitteln, welche letztlich zum Erlass eines Haftbefehls wegen eines versuchten Tötungsdelikts führten. Beamte nahmen den Beschuldigten am 09.12.2024 in Fürth fest. Er befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Ausschlaggebend für die Einstufung als versuchtes Tötungsdelikt und den Erlass des Haftbefehls zeigte sich insbesondere die massive Gewaltanwendung des 22-Jährigen gegen den Hals des Polizeibeamten.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern weiterhin an.
Erstellt durch: Janine Mendel / bl
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