Posted: 2024-12-26 18:56:54
Magdeburg | Hinsichtlich der derzeitigen teilweise unrichtigen Berichterstattung zu Art und Weise der polizeilich vorgenommenen Gefährderansprachen im Zusammenhang mit dem Anschlaggeschehen auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt erfolgt nachstehend die Darstellung der tatsächlichen Maßnahmen von Seiten der Polizei mit der Bitte um sachliche Richtigstellung der bisherigen sowie Berücksichtigung bei der weiteren Berichterstattung. Eine erste Gefährderansprache an den Beschuldigten erfolgte am 28.09.2023. Diese wurde persönlich an den Beschuldigten im Polizeirevier Salzlandkreis ausgesprochen. Eine zweite Gefährderansprache an den Beschuldigten erfolgte am 04.10.2024. Diese wurde persönlich an den Beschuldigten an seinem Arbeitsplatz ausgesprochen. Darüber hinaus erfolgten am 02.12.2023 und am 04.12.2023 jeweils zwei Versuche sowie am 05.12.2023 ein weiterer Versuch einer Gefährderansprache. Zu keinem Zeitpunkt erfolgten schriftliche Gefährderansprachen an den Beschuldigten! Ein in diesem Zusammenhang im Umlauf befindliches Dokument, welches angeblich belegen soll, dass die Polizei den Beschuldigten schriftlich im Sinne einer Gefährderansprache kontaktiert haben soll sowie die hierauf basierende Berichterstattung einzelner Medien ist falsch. Das Dokument protokolliert eine durchgeführte Gefährderansprache; das Protokoll wurde vom Beschuldigten unterzeichnet.
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