Posted: 2024-12-29 11:32:17

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Essen - Bremen (ots)

In der Nacht zu Samstag (28. Dezember) weigerte sich ein junger Mann eine S-Bahn im Hauptbahnhof Essen zu verlassen. Als hinzugerufene Bundespolizisten ihn aus dem Zug begleiteten, leistete er Widerstand, spuckte die Beamten mehrfach an und beschimpfte sie.

Gegen 00:25 Uhr erhielt das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen die Information, dass sich in der S2 ein Mann befinde, der sich weigere den Zug zu verlassen. Die S-Bahn befand sich zu diesem Zeitpunkt an dem Bahnsteig zu Gleis 22 des Essener Hauptbahnhofs. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf einen 23-Jährigen, der sich liegend auf dem Boden des Zuges befand. Als die Beamten den polnischen Staatsbürger aufforderten den Zug zu verlassen, reagierte dieser äußerst aggressiv und beleidigte die Uniformierten. Da der Beschuldigte den Anweisungen der Polizisten nicht folgte, wurde er schließlich aus dem Zug begleitet und der Bundespolizeidienststelle zugeführt. Auf dem Weg in die Wachräume versuchte sich der Mann aus Bremen immer wieder aus den Griffen der Polizeibeamten zu lösen und stemmte sich gegen deren Laufrichtung. Infolgedessen brachten die Einsatzkräfte den Aggressor zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln.

Während der Durchsuchungsmaßnahme in der Dienststelle spuckte der Pole einem Beamten gegen den Kopf. Zudem wurde er zunehmend aggressiver, sodass er schließlich in eine Gewahrsamszelle geführt wurde. Auch dabei spuckte der 23-Jährige immer wieder in die Richtung der Uniformierten. Während der weiteren Durchsuchung fanden die Polizisten einige Dokumente der Landespolizei auf, welche mit den Personaldaten des Mannes versehen waren. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaften Bamberg, Aachen und Hannover, wegen verschiedener Straftaten, bereits nach dem Aufenthaltsort des Bremers suchen ließen.

Nach der Untersuchung durch einen Polizeiarzt, führten die Bundespolizisten den 23-Jährigen zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verantworten müssen.

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