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Posted:
2025-01-14 09:38:20
Gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien müssen gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland getrennt vom Restabfall gesammelt werden. Damit soll die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien begünstigt werden.
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