Local News
Posted:
2025-01-17 13:22:13
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Ein 67-Jähriger befuhr am 16.01.2025 gegen 13.30 Uhr mit einem PKW Ford die Köthener Weintraubenstraße aus Richtung Dessauer Straße kommend. Auf Höhe der dortigen „Persiluhr“ musste er verkehrsbedingt halten. Dies bemerkte ein sich hinter ihm befindlicher 39 Jahre alter Nutzer eines PKW Skoda zu spät und fuhr auf. Die Schadenssumme am Skoda beläuft sich auf rund 750 Euro. Am Ford entstand Sachschaden in Höhe von ungefähr 250 Euro.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
In der Straße „Lerchenberge“ in Zerbst streifte eine 80-jährige Mercedesfahrerin am 17.01.2025 gegen 10.30 Uhr im Vorbeifahren einen am rechten Fahrbahnrand abgestellten Transporter eines Postzustelldienstes. Der Schadensumfang an diesem Fahrzeug wurde mit annähernd 2.000 Euro angegeben. Der Sachschaden am Mercedes liegt bei etwa 3.000 Euro.
Verkehrskontrolle mit Folgen
Eine Polizeistreife wurde am 17.01.2025 gegen 8 Uhr in der Anhaltischen Straße in Köthen auf die „doppelte Besatzung“ eines E-Scooters aufmerksam. Auch war am Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer erst 12 Jahre alt und der E-Scooter als gestohlen gemeldet war. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Kriminalitätslage
Einbruchsdiebstahl
Einbrecher hatten es in der Nacht vom 16. zum 17.01.2025 in einem Supermarkt in der Steinfurther Straße Bitterfeld-Wolfen offenbar auf Lebensmittel abgesehen. Die Unbekannten schlugen eine Türscheibe ein und konnten sich so Zugang zum Inneren verschaffen. Hier entnahmen sie Nahrungsmittel aus einem Regal, die sie auf der Flucht jedoch zurückließen. Der entstandene Sachschaden an der Eingangstür wurde auf rund 5.000 Euro geschätzt. Ob Gegenstände entwendet wurden, ist derzeit noch unklar.
Notrufmissbrauch
Bei Polizei und Feuerwehr gingen kurz vor Mitternacht des 16.01.2025 mehrere Notrufe ein. Eine weibliche Person meldete unter anderem, dass sie ausgeraubt worden sei und ein Weihnachtsbaum brenne. Die Rettungskräfte rückten aus. Zunächst standen sie an der Wohnanschrift der 73-Jährigen in Sandersdorf-Brehna allerdings vor verschlossener Tür. Erst auf Drängen öffnete diese. Sie stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Es konnte weder eine Gefahrenlage festgestellt werden, noch war sie Opfer einer Straftat geworden. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Notrufmissbrauchs eingeleitet. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstraße bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Einbruchsdiebstahl
In der vergangenen Nacht brachen Unbekannte das Tor einer Sportstätte in der Straße „Kunstrasenplatz“ in Sandersdorf-Brehna auf. So konnten sie ungehindert auf das Vereinsgelände gelangen. Dort entfernten sie die Sicherungen mehrerer Container und entwendeten ersten Angaben zu Folge einen Kompressor. Der finanzielle Schaden wurde mit circa 500 Euro beziffert.
Betrug
Auf der Suche nach Konzertkarten wurde ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Januar dieses Jahres in einem sozialen Netzwerk fündig. In einem Inserat wurden mehrere Tickets zu einem Gesamtpreis von rund 180 Euro angeboten. Der Mann überwies sogleich den geforderten Betrag. Die Karten wurden jedoch nicht übersandt. Eine Kontaktaufnahme zur Verkäuferin kam nicht mehr zu Stande. Der Mann geht daher von einem betrügerischen Vorgehen aus und erstattete am 16.01.2025 Strafanzeige. Die Polizei rät zur Vorsicht beim Kauf von Tickets für Festivals oder Konzerte über Onlineverkaufsplattformen oder soziale Netzwerke, denn Betrüger lauern überall. Um herauszufinden, ob ein Verkaufsangebot seriös ist, empfiehlt sich ein Blick auf den Preis. So würden zum Beispiel Tickets sehr kurzfristig und deutlich unter oder über dem Marktwert verkauft. Erhöhte Vorsicht gelte insbesondere dann, wenn ein Angebot im Grunde zu gut erscheint, um wahr zu sein. Unerlässlich sei es zudem auch, das Profil des Verkäufers auf dessen Vertrauenswürdigkeit hin zu überprüfen. So agieren Personen mit betrügerischen Absichten oftmals mit neu angelegten Accounts. Der Fokus sollte dementsprechend den Beitrittsdaten und den Bewertungen gelten.
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