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Posted:
2025-02-01 14:20:48
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Recklinghausen - Gladbeck (ots)
Am gestrigen Mittag (31. Januar) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Recklinghausen. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass eine Staatsanwaltschaft bereits nach ihm fahnden ließ. Zudem offenbarte sich bei der Durchsuchung des Verurteilten, dass er ein verbotenes Messer mit sich führte.
Gegen 11:45 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof in Recklinghausen. Während ihrer Streifentätigkeit wurden die Beamten auf einen 33-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Während den polizeilichen Maßnahmen griff der deutsche Staatsbürger, trotz Aufforderung dies zu unterlassen, immer wieder in seine Jackentaschen. Als ihn die Einsatzkräfte daraufhin abtasteten, fanden sie ein Butterflymesser auf. Dabei handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, auf einer Ebene schwenkbaren Griffen. Dieses beschlagnahmten die Polizisten und führten den Gladbecker anschließend der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen zu.
Vor Ort ermittelten die Beamten, dass die Staatsanwaltschaft Essen per Haftbefehl nach dem jungen Mann suchen ließ. Das Amtsgericht Gladbeck verurteilte ihn im Juni 2023 rechtskräftig, wegen Beleidigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen, Körperverletzung, Diebstahls in fünf Fällen, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten.
Da der Verurteilte sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Essen zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten nahmen den Deutschen fest und führten ihn anschließend für voraussichtlich 18 Monate einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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