Posted: 2025-02-27 14:20:00

Polizeipräsidium Recklinghausen

Recklinghausen (ots)

Beginnend mit Altweiber ist die Polizei auch im Kreis Recklinghausen und Bottrop an den närrischen Tagen verstärkt unterwegs, um für Sicherheit zu sorgen.

Die abstrakte Gefährdungslage für die Bundesrepublik Deutschland und damit auch für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bewegt sich weiterhin auf einem anhaltend hohen Niveau. Symbolträchtige Orte, Menschenansammlungen und öffentliche Veranstaltungen stehen dabei grundsätzlich im Fokus terroristischer Organisationen. Hinweise zu konkreten Gefährdungen für Karnevalsveranstaltungen im Kreis Recklinghausen oder Bottrop gibt es nach aktuellen Erkenntnissen nicht.

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit zum Schutz von Veranstaltungen bei den Veranstaltern, mit denen die Polizei in engem Austausch steht. Zusätzlich wurde auch im Polizeipräsidium Recklinghausen die Begleitung der Karnevalsumzüge und -veranstaltungen in den Kommunen des Zuständigkeitsbereichs intensiv vorbereitet. Maßnahmen in eigener Zuständigkeit sind geplant. An den Einsatztagen wird die Polizei vor Ort präsent sein. Im Bedarfsfall werden Kräfte gebündelt.

In den Städten Bottrop, Recklinghausen, Marl, Gladbeck und Dorsten hat Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen parallel zu den geplanten, größeren Veranstaltungen in deren Umfeld die Strategische Fahndung angeordnet. Die Strategische Fahndung macht es möglich, ohne konkreten Anlass Kontrollen durchzuführen, um für eine größtmögliche Sicherheit zu sorgen. "Nur durch einen engen Schulterschluss und die Abstimmung der Maßnahmen zwischen den Veranstaltern, den beteiligten Kommunen und der Polizei lässt sich eine größtmögliche, wenn auch nicht hundertprozentige Sicherheit erzielen," fasst Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen zusammen.

Teilnehmende sowie Gäste und Zuschauende können den sicheren Ablauf der Veranstaltungen ebenfalls unterstützen, indem sie aufmerksam sind und verdächtige Beobachtungen unmittelbar und niederschwellig melden.

Beachten Sie auch, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen in der Öffentlichkeit "geführt" werden dürfen, ein Führungsverbot auf öffentlichen Veranstaltungen gem. § 42 WaffG besteht. Bei dem Verstoß gegen die Vorschrift handelt es sich um eine Straftat.

Sowohl in den Veranstaltungsräumen als auch in den Bereichen der Strategischen Fahndung wird die Polizei anlasslose Kontrollen durchführen.

Darüber hinaus wird die Polizei wie bereits angekündigt (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/5979808), die Verkehrskontrollen an den närrischen Tagen intensivieren.

Zusätzliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html https://polizei.nrw/sicher-feiern

Rückfragen für Medienschaffende bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Ramona Hörst
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