Posted: 2025-03-03 06:09:43
Kriminalitätslage Einbruch in Gartenlaube Am 28.02.2025 zeigte der 25-jährige Pächter einer Gartenlaube im Kleingartenverein Waldkater (Ziebigker Straße) den Einbruch in seine Gartenlaube an. Unbekannte Täter gelangten gewaltsam in das Innere der Gartenlaube und entwendeten unter anderem einen Stromzähler. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 500 Euro.   Verkehrslage Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person Am 28.02.2025 kam es gegen 08:15 Uhr zu einem folgenschweren Verkehrsunfall auf der B 184 auf Höhe der Einmündung Heidestraße. Der 23-jährige Fahrer eines LKW MAN befuhr die B 184 aus Richtung Wolfen in Richtung Dessau-Roßlau. Auf Höhe der Einmündung Heidestraße kollidierte er mit der von rechts kommenden 62-jährigen Fahrerin eines PKW Ford, welche die Heidestraße befuhr und an deren Ende nach links in die B 184 einbiegen wollte. Die Einmündung wird durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Laut mehreren Zeugen zeigte die Lichtzeichenanlage für die Ford-Fahrerin grün. Diese wurde durch den Unfall schwerverletzt und wurde stationär im Städtischen Klinikum behandelt. Weiterhin entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 35.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Fahrtenschreiber des offensichtlich unfallverursachenden LKW-Fahrers wurde sichergestellt und es wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.   Trunkenheit im Verkehr Am 28.02.2025 kontrollierten gegen 23:53 Uhr Beamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau den 16-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Da bei diesem Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser zeigte einen Wert von 0,31 Promille an. Da es sich beim Betroffenen um einen Führerscheinneuling handelte, der sich noch in der Probezeit befand, wurde ihm die Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24c StVG zur Last gelegt. In der Folge wurde ein beweissicherer Atemalkoholtest im Polizeirevier Dessau-Roßlau durchgeführt. Besonders bitter für den Betroffen: Der dort ermittelte Wert von 0,14 Promille reicht für das Erfüllen des entsprechenden Tatbestandes aus, da für Führerscheinneulinge die 0,0 Promille-Grenze gilt.  
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