Posted: 2025-03-03 12:31:03
PRESSEMITTEILUNG   Nr.: 61 / 2025                                                                  03. März 2025   Kriminalitätslage Führen eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss Während ihrer Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 02. März 2025 gegen 11:00 Uhr in der Ludwigshafener Straße eine männliche Person fest, die mit einem E-Scooter unterwegs war. Diese wurde angehalten und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Ein bei der Kontrolle durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest bei dem 48-jährigen Fahrzeugführer reagierte positiv, so dass eine Blutprobenentnahme notwendig wurde. Diese führte ein Arzt im Polizeirevier Dessau-Roßlau durch. Die Weiterfahrt wurde dem Betroffenen untersagt und eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Trunkenheit im Verkehr Den Fahrer eines Opel Combo kontrollierten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 02. März 2025 gegen 14:30 Uhr in der Ellerbreite. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 53-jährigen Fahrzeugführer ergab einen vorläufigen Wert von über 1,0 Promille. Aus diesem Grund wurde eine beweissichere Bestimmung der Alkoholkonzentration im Blut notwendig und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Diese führte ein Arzt im Polizeirevier Dessau-Roßlau durch. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt. Nicht versichert In der Chaponstraße kontrollierten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 02. März 2025 gegen 14:45 Uhr den Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeug. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug am 28. Februar 2025 abgelaufen war und der 44-jährige Fahrzeugführer somit ohne Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass wie in jedem Jahr am ersten 01. März ein neues Versicherungsjahr beginnt und Mofas, E-Scooter und entsprechende Fahrzeuge mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden müssen. Diese haben für jedes Jahr eine neue Farbe, in diesem Jahr sind sie grün. Die entsprechenden Kennzeichen erhalten sie direkt bei ihrer Versicherung. Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat dar. Trunkenheit im Verkehr Durch Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei wurde am 02. März 2025 gegen 17:00 Uhr in der Zerbster Straße der Fahrer eines PKW Hyundai kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 39-jährigen Fahrzeugführers fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durch einen Arzt im Polizeirevier Dessau-Roßlau durchgeführt. Dem Beschuldigten wurde im Anschluss die Weiterfahrt untersagt und eine entsprechende Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt.   Verkehrslage Unfall mit Sachschaden Am 02. März 2025 gegen 09:30 Uhr beabsichtigte eine 44-jährige Fahrerin eines PKW Audi auf einem Hinterhof in der Johannisstraße fahren. Beim Passieren des Durchgangs streifte sie mit dem Fahrzeug die rechte Ecke der Hauswand. Dabei wurde sowohl die Hauswand als auch der PKW beschädigt. Zur Höhe des entstandenen Schadens wurden keine Angaben getätigt. Unfall beim Ausparken Am 02. März 2025 gegen 11:30 Uhr beabsichtigte eine 71-jährige Fahrerin eines PKW Peugeot aus einer Parklücke im Pappelgrund auszuparken. Nach ihren Angaben wurde bei dem Versuch aus Versehen der Rückwärtsgang eingelegt, was dazu führte, dass der PKW rückwärts eine Böschung herunterfuhr und mit einem Leitungsrohr kollidierte. Der am Fahrzeug entstandene Sachschaden wurde mit etwa 500 Euro beziffert.  
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