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Posted:
2025-03-06 11:08:03
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/5985148
Paderborn (ots)
Welche Auswirkungen hat das Cannabiskonsumgesetz? Wie sollte mit Kindern und Jugendlichen umgegangen werden, bei denen der Verdacht einer Drogen- oder anders gelagerten Sucht besteht? Kriminalhauptkommissar Peter Gall aus dem Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Paderborn ist regelmäßig an Schulen im Kreisgebiet unterwegs, um Lehrerinnen und Lehrern Informationen zur Sucht- und Drogenprävention sowie zum Jugendschutz an die Hand zu geben. Im Rahmen eine Lehrerfortbildung war Gall nun in der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule in Paderborn.
"Lehrerinnen und Lehrer kommen in ihrem Alltag immer wieder mit den Themen Sucht und Drogen in Kontakt. Die Sucht- und Drogenprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln, damit es gar nicht erst zu einem negativen Sucht- oder Drogenkreislauf kommt", so Gall. Der richtige Umgang mit der Thematik ist auch deshalb komplex, weil es aus rechtlicher Sicht eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen gibt. Zu den legalen Drogen zählen zum Beispiel Alkohol, Nikotin, Koffein oder Medikamente. Wirkstoffe, die potenziell gesundheitsschädigend, aber gesellschaftlich ebenso akzeptiert sind. Gall informierte die Lehrerinnen und Lehrer daher intensiv über das Jugendschutzgesetz, in dem entsprechende Alterseinschränkungen für die so genannten legalen Drogen, aber auch für den Zugang zu Gaststätten und Diskotheken, festgelegt sind. "Bier und Wein dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden. Tabakwaren, E-Shishas oder Vapes dürfen erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Obwohl gesundheitsschädigend gibt es bei den so genannten Schnüffelstoffen leider noch keine gesetzlichen Regelungen", sagte Gall. Unter Schnüffelstoffe werden zum Beispiel Feuerzeug- oder Lachgase zusammengefasst. Ein Konsumtrend, der bei Jugendlichen zunimmt, aber zu starken körperlichen und mentalen Schädigungen bis hin zur Lebensgefahr führen kann.
Unsicherheit gibt es nach wie vor beim Cannabiskonsumgesetz, welches seit dem 01. April 2024 besteht. "Grundsätzlich gilt auch hier die Grenze 18 Jahre. Personen ab dem Alter dürfen in der Öffentlichkeit 25 Gramm Cannabis dabei haben. Im privaten Bereich sind es noch mehr. Das füllt eine Pommesschale und ist eine ziemliche Menge", betonte Gall. Der Besitz sei aber nicht mit einer Konsumerlaubnis gleichzusetzen, zumal an vielen Orten einer Stadt zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen Einschränkungen gelten. Eindeutig ist der Umgang hingegen bei illegalen Drogen, wie zum Beispiel Kokain, Ecstasy oder Heroin. Gall: "Jeglicher Umgang mit illegalen Drogen ist verboten. Erlaubt ist gar nichts." Der Kriminalhauptkommissar wies in diesem Zusammenhang auf den Notfallordner hin, der in jeder Schule vorhanden ist und den Lehrinnen und Lehrern Hilfestellungen bei den wichtigsten Fragen und Handlungsempfehlungen bietet. "Generell gilt, lieber einmal zu viel die Schulleitung und die Polizei informieren, als zu wenig", betonte Gall, der darüber hinaus Broschüren zu den genannten Themen in mehreren Sprachen dabei hatte.
Zum Abschluss durfte das Lehrpersonal selbst Hand anlegen. Gall erklärte die gängigsten Drogen und deren Hilfsmittel, wie "Blubber", "Bong" oder "Eimer rauchen". Gall: "Praktische Anschauungsobjekte bewirken eine effektivere Sensibilisierung." Zu guter Letzt gab der Experte für Kriminalprävention den Lehrerinnen und Lehrern noch folgenden Hinweis mit auf den Weg: "Jede Bezugsperson von Kindern und Jugendlichen kann dazu beitragen, Persönlichkeiten zu stärken, um das Risiko für eine mögliche Suchtentwicklung zu reduzieren. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern, die ihre Kinder bestmöglich begleiten und vorbereiten sollten. Trotzdem bleibt der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist wichtig, genau hinzuschauen, Warnzeichen frühzeitig zu erkennen und auch die Hilfe von Beratungsstellen anzunehmen."
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