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Posted:
2025-03-07 07:33:12
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5985593
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am 06. März wurde eine rumänische Staatsangehörige durch Einsatzkräfte der Bundespolizei verhaftet. Beim Anlegen der Handschellen versuchte die Tochter dies zu verhindern und ihre Mutter zu befreien. Der Vater, der die Haft mittels Zahlung abwenden wollte, war ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben.
Gegen 15:45 Uhr trafen Einsatzkräfte eine 39-Jährige in Begleitung ihrer Tochter vor dem Gelsenkirchener Hauptbahnhof an und kontrollierten diese. Eine Überprüfung der Daten der Mutter ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen zur Festnahme. Das Amtsgericht Schwelm hatte im Juni 2023 Haftbefehl, aufgrund gemeinschaftlichen Diebstahls, gegen die Rumänin erlassen. Die Strafe von 50 Tagessätzen zu je 20,- Euro oder ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe, hatte die Frau bisher nicht beglichen. Die Uniformierten eröffneten der Verurteilten vor Ort den Haftbefehl. Anschließend sollte sie vor Ort festgenommen werden. Ihre 15-jährige Tochter wurde auf diesen Umstand aufmerksam, ergriff das Handgelenk des festnehmenden Beamten und versuchte so das Anlegen der Handfessel zu verhindern. Dies gelang auch kurzzeitig, bis ein weiterer Polizist dies verhinderte, indem er die Jugendliche wegzog. Die Festgenommene wurde gefesselt und der Bundespolizeiwache in Gelsenkirchen zugeführt.
In den Diensträumen kontaktierte die Gelsenkirchenerin ihren Ehemann der angab, die geforderte Geldsumme in Höhe von 1000,- Euro bezahlen zu wollen. Etwa eine halbe Stunde später erschien der 41-Jährige. Als die Uniformierten seine Daten überprüften, stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl bestand. Die Staatsanwaltschaft Passau ließ nach dem Rumänen suchen. Das Amtsgericht Passau hatte im November 2023 Strafbefehl gegen den Mann, aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 10,- Euro oder ersatzweise 80 Tage Freiheitsstrafe erlassen. Dem Verurteilten wurde der Haftbefehl eröffnet. Die geforderte Geldsumme konnte der Gelsenkirchener direkt vor Ort bezahlen, so dass er und die Mutter gemeinsam mit ihrem Kind die Wache wieder verlassen konnten.
Gegen die 15-jährige Tochter wurde ein Verfahren wegen der Gefangenenbefreiung eingeleitet.
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