Posted: 2025-03-07 07:20:15

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Donnerstagmorgen (06.03.2025) eine 33-jährige Deutsche, die beabsichtigte, nach Dublin/Irland zu fliegen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im September 2024 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen die im Januar 2024 Verurteilte erlassen hatte. Da sich die Verurteilte der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Gelsenkirchenerin konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen jedoch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 750 Euro vor Ort bei der Bundespolizei abwenden und ihre Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.