Posted: 2025-03-24 06:44:02
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt den Nutzungsberechtigten aller Grabstätten bekannt, dass ab 14. April 2025 die jährliche Prüfung der Standsicherheit der Grabmale sowie der Standsicherheit der sonstigen baulichen Anlagen nach Paragraph 24 der Friedhofssatzung erfolgt.
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