Posted: 2025-03-24 06:31:37
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt den Nutzungsberechtigten aller Grabstätten bekannt, dass Wintereindeckung und -grabschmuck durch den Nutzungsberechtigten bis zum 15. April 2025 zu entfernen ist.
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