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Posted:
2025-04-04 10:37:35
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/6006270
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Hennef (ots)
In der ursprünglichen Pressemeldung hat sich leider ein Fehler eingeschlichen (die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h), der im Folgenden korrigiert ist:
Am Donnerstag (03. April) fiel in Hennef eine 16 Jahre alte Mofa-Fahrerin auf, die zu schnell über die Stoßdorfer Straße im Ortsteil Geistingen fuhr. Gegen 15:50 Uhr führten Polizisten dort Geschwindigkeitskontrollen durch. Die 16-Jährige wurde dabei mit 58 km/h bei erlaubten 30 km/h gemessen. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass die Jugendliche lediglich die Führerscheinklasse AM besaß und somit nur zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h führen dürfte. Für das von ihr geführte Fahrzeug hätte die junge Verkehrsteilnehmerin jedoch die Fahrerlaubnisklasse A1 benötigt. Daher muss sich die Königswinterin nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Aufgrund der Minderjährigkeit wurde die Mutter über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Das Mofa wurde sichergestellt. (Uhl)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de
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