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Posted: 2025-04-17 11:35:00

SCHWABACH. (397) „Recovery fraud“ beschreibt eine neue Betrugsmasche, bei der Opfern von Anlagebetrugsdelikten angebliche Schadensersatzleistungen in Briefen von Anwaltskanzleien in Aussicht gestellt bekommen. Die Kriminalpolizei Schwabach mahnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht!


Anfang April erhielten zwei Schwabacher Briefe von einer schweizerischen Anwaltskanzlei, in denen mitgeteilt wird, dass sie Anspruch auf Schadenswiedergutmachungen im mittleren fünfstelligen Bereich hätten. Die Täter senden diese Schreiben an Personen, die in der Vergangenheit tatsächlich Opfer von Anlagebetrugsdelikten waren. Durch diesen vermeintlichen Zusammenhang wirkt das Schreiben für die Opfer nachvollziehbar und vertrauenswürdig. Die Täter nutzen die Daten einer real existierenden Anwaltskanzlei. Anbei werden sogar Gerichtsbeschlüsse und Kontoauszüge mitgeschickt. 

Die Täter fragen gezielt nach Kontodaten und fordern die Opfer auf, sich mittels Ausweisdokumenten zu identifizieren, um an die in Aussicht gestellten Schadensersatzansprüche zu gelangen. 

Die Kriminalpolizei Schwabach vermutet, dass eben diese personenbezogenen Daten später für andere Straftaten genutzt werden. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf Geldbeträge auf ihrem Konto, die sie nicht zuordnen können. 

In den aktuellen Fällen in Schwabach waren die Opfer aufmerksam und reagierten schnell, sodass kein finanzieller Schaden entstanden ist. Die Polizei geht davon aus, dass die Täter bei einer weiterführenden Kommunikation früher oder später auch Geld, wie Bearbeitungsgebühren o.ä., gefordert hätten.

Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Schwabach führt die Ermittlungen und hat Strafverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet. 

Die Kriminalpolizei warnt vor dieser neuen Betrugsmasche und bittet, bei Erhalt eines solchen Briefes Anzeige bei der örtlichen Dienststelle zu erstatten. 


Erstellt durch: Gloria Güßbacher

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