Posted: 2025-04-28 12:44:36

Polizeidirektion Kiel

Altenholz (ots)

Sonntagabend übergab eine 67 Jahre alte Frau aus Altenholz-Klausdorf Schmuck an einen vermeintlichen Polizisten, nachdem dessen Komplizinnen und Komplizen sie zuvor mit einem sogenannten "Schockanruf" kontaktiert hatten. Die Kriminalpolizei Kiel hat die Ermittlungen übernommen und warnt eindringlich vor derartigen Betrugsmaschen.

Am 27.04.2025, gegen 17:30 Uhr, habe eine vermeintliche Polizeibeamtin die Altenholzerin angerufen und berichtet, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte. Sie habe einen fünfstelligen Eurobetrag von der Angerufenen als Kaution zur Freilassung der angeblichen Tochter verlangt. Während des Telefonats sei sie nicht nur mit vermeintlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, sondern auch kurz mit ihrer angeblichen Tochter verbunden worden.

Während die Betrügerinnen und Betrüger am Telefon den Ehemann der Geschädigten aufgefordert hätten nach Kiel zum Amtsgericht zu fahren, sei ein vermeintlicher Zivilpolizist gegen 20:30 Uhr zur Angerufenen gekommen und habe von ihr als Kaution Wertgegenstände erhalten.

Der Täter, der die Gegenstände in Altenholz abholte, sei ca. 180 cm groß und um die 50 Jahre alt gewesen, habe dunkle Haare mit Seitenscheitel gehabt und hätte eine schwarze medizinische Maske getragen. Er habe zudem ein westeuropäisches Aussehen gehabt, sei von normaler Statur gewesen und habe eine dunkle Hose getragen.

Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen übernommen. Wer Hinweise zum Sachverhalt oder insbesondere zu verdächtigen Personen im Nahbereich der Fachhochschule geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Kiel unter 0431/1603333 zu melden.

Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein 
     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit 
     verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen 
     Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall 
     sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von Ihnen benötigen und das Geld womöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de

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