Posted: 2025-04-24 01:32:00

Über eine Onlineplattform bot eine Zeugin ein Smartphone zum Verkauf an. Am 23.04.2025 kam es mit einem Interessenten zur Übergabe des Geräts. Kurz nach der Übergabe bemerkte die Zeugin Unstimmigkeiten bei den ihr übergebenen Banknoten und rief die Polizei. Die Beamten stellten mutmaßlichen Fälschungen sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Betrugs sowie des Inverkehrbringens von Falschgeld ein. Der Dame entstand dadurch ein Schaden von 900 Euro.

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