Posted: 2025-04-29 05:39:45

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund - Recklinghausen - Essen (ots)

Im Laufe des gestrigen Tages (28. April) verhafteten Bundespolizisten eine Frau und zwei Männer. Bei den Kontrollen der Personen im Flughafen Dortmund und in den Hauptbahnhöfen Recklinghausen und Essen, stellte sich heraus, dass verschiedene Staatsanwaltschaften nach ihnen fahnden ließen.

Gegen 8:20 Uhr wurde ein 33-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Skopje/ Nordmazedonien vorstellig. Zur Identitätsfeststellung legte er den Beamten seinen bulgarischen Reisepass vor. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte den Bulgaren im August 2024 rechtskräftig wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 2.500,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) sowie neun Monaten Fahrverbot. Ersatzweise wurde gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen erlassen. Der Bulgare konnte den Betrag schließlich bezahlen und so einer Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt entgehen.

Rund vier Stunden später, gegen 12:10 Uhr, wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Recklinghäuser Hauptbahnhof auf einen 40-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Eine Überprüfung zeigte, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nach dem deutschen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Recklinghausen ordnete Untersuchungshaft gegen den Mann an, da er der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Beleidigung, Bedrohung sowie der Sachbeschädigung beschuldigt wird. Die Uniformierten nahmen den Mann aus Recklinghausen fest und führten ihn anschließend, zur Vorführung bei einem Haftrichter, dem zuständigen Amtsgericht zu.

Gegen 14:50 Uhr erschien eine 40-Jährige in der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen und wollte Auskunft über einen Strafantrag den sie bereits 2023 wegen Diebstahls gestellt hatte. Bei der Überprüfung ihrer Identität stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Deggendorf einen Haftbefehl gegen die serbische Staatsbürgerin erlassen hatte. Das Amtsgericht Viechtach verurteilte sie im April 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2.000,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten). Ersatzweise wurde auch hier eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen erlassen. Nachdem die Essenerin Rücksprache mit ihrem Sohn hielt, erklärte dieser sich bereit die geforderte Summe zu entrichten und erschien wenig später in der Bundespolizeidienststelle beglich die Geldstrafe, sodass seine Mutter die Wache wieder verlassen durfte.

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