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Posted:
2025-04-30 06:20:31
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6022980
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Essen (ots)
Am gestrigen Morgen (29. April) randalierte ein Mann zunächst in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof Essen und verhielt sich anschließend aggressiv gegenüber mehreren Reisenden in der Haupthalle. Während der strafprozessualen Maßnahmen widersetzte er sich dann den eingesetzten Bundespolizisten.
Gegen 3:30 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf einen 32-Jährigen aufmerksam, der lautstark in der Haupthalle des Essener Hauptbahnhofs herumschrie. Zudem pöbelte der deutsche Staatsbürger dabei mehrere Reisenden an. Mitarbeiter eines ansässigen Fast Food Restaurants informierten die Einsatzkräfte außerdem darüber, dass der Mann zuvor auch in dem Schnellrestaurant randaliert, mit Gegenständen herumgeschmissen und in die Richtung eines Angestellten gespuckt haben soll. Als der Aggressor die Beamten erblickte, versuchte er zu flüchten, was ihm jedoch nicht gelang. Die Uniformierten ergriffen ihn, woraufhin er sich äußerst aggressiv gegenüber den Polizisten verhielt. Während der Überprüfung der Personalien versuchte der Deutsche dem Beamten seinen Personalausweis aus der Hand zu reißen. Zudem versuchte er sich immer wieder den strafprozessualen Maßnahmen zu entziehen. Infolgedessen sollte der Essener gefesselt werden. Auch dabei windete er sich immer wieder aus den Griffen der Uniformierten, so dass er schließlich zu Boden gebracht wurde. Hier verschränkte er seine Arme und sperrte sich gegen die Maßnahme, so dass die Fesselung nur durch einen erheblichen Kraftaufwand möglich war.
Auf dem Weg zur Bundespolizeidienststelle im Hauptbahnhof Essen ließ der 32-Jährige sich immer wieder fallen und weigerte sich den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Vor Ort wurde seine Identität zweifelsfrei festgestellt. Ermittlungen zeigten, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Als die Bundespolizisten den Beschuldigten mit den Tatvorwürfen konfrontierten, äußerte er sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Verletzt wurde durch die Tathandlung niemand.
Nachdem der Deutsche sich beruhigt hatte, wurde er aus den Wachräumen entlassen. Er wird sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung verantworten müssen.
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Pia Leonhardt
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