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Posted:
2025-05-06 07:54:23
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6026876
Kiel (ots)
Am 01. Mai kontrollierten Beamte der Wasserschutzpolizei auf der Kieler Förde zwei Angler und eine Anglerin. Es besteht der Verdacht, dass das Trio die geangelten Fische nicht waidgerecht tötete.
Gegen die beiden 40 und 48 Jahre alten Männer sowie eine 42-jährige Frau, die alle im Besitz eines Fischereischeins sind, wird wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Schlachtverordnung sowie gegen das Landesfischereigesetz ermittelt, da sie die knapp 200 (!) geangelten Schollen nach dem Fang nicht waidgerecht getötet haben sollen. Gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die Beamtinnen und Beamten des Kieler Wasserschutzpolizeireviers führen regelmäßig gleichartige Kontrollen durch und kündigen an, diese auch in Zukunft durchzuführen. Es ist, unabhängig von den Diskussionen zwischen Tierschützern und Anglern, ausdrückliches Anliegen der Kolleginnen und Kollegen, die Menschen zu sensibilisieren, damit zumindest ein unnötiges Quälen von Lebewesen vermieden wird.
Matthias Arends
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