Posted: 2025-05-12 13:22:18

Polizei Minden-Lübbecke

Kreis Minden-Lübbecke (ots)

(SN) In den vergangenen Tagen erhielt die Polizei wieder einmal Kenntnis zu mehreren betrügerischen Anrufen im Mühlenkreis. In diesen gaben sich die Anrufer nicht nur als Bankangestellte aus, sondern es kam erneut zu den sogenannten Schockanrufen. Während der Großteil der Angerufenen offenbar richtig reagierte, wurden in Bad Oeynhausen und Minden Personen geschädigt.

So erhielt ein lebensälteres Ehepaar aus Bad Oeynhausen am Freitag gegen 13 Uhr zunächst einen Anruf auf dem Festnetztelefon, in dessen Verlauf ein Unbekannter behauptete, dass die Tochter des Paares einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Zur Abwendung einer Haftstraße müsse umgehend eine Kaution entrichtet werden. Dem schenkten die Geschädigten Glauben. Es kam schließlich an der eigenen Haustür gegen 13.45 Uhr zur Übergabe von Bargeld und wertvollen Münzen an einen fremden Mann. Erst im Anschluss bemerkte das Ehepaar, Opfer eines Betruges geworden zu sein und informierte die Polizei.

Der an der Haustür in Erscheinung getretene Abholer konnte den Polizisten wie folgt beschrieben werden: Etwa 30-35 Jahre alt, 180 bis 185 cm groß, athletische Figur, dunkles Langarmshirt, dunkle Hose, dunkle Bauchtasche, schwarze Haare. Wem im genannten Zeitraum im Bereich Jahnstraße, Rudolf-Harbig-Straße, Sennestraße, Sielstraße, Am Siel oder der August-Rürup-Straße verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen sind, der wird gebeten, unter Telefon (0571) 88660 Kontakt zur Polizei aufzunehmen.

Ferner meldeten mehrere Personen der Polizei telefonische Kontaktaufnahmen von angeblichen Bankmitarbeitern. In diesem Zusammenhang berichteten Betrüger einer 58-jährigen Mindenerin am Samstag, dass Unbekannte angeblich auf ihr Bankkonto zugegriffen hätten. Nachdem die Frau den Anweisungen des Anrufers folgte, kam es zur Abbuchung eines vierstelligen Betrages. Ähnlich verhielt sich ein 82 Jahre alter Mindener, der durch einen Unbekannten am Freitag telefonisch dazu gedrängt wurde, Zugriff auf sein Online-Bankkonto zu gewähren. Anschließend kam es auch hier zur Abbuchung einer vierstelligen Geldsumme.

Grundsätzlich bittet die Polizei darum, Fremden gegenüber eher misstrauisch aufzutreten, keine Auskünfte über Wohn- oder Vermögensverhältnisse zu erteilen, niemals Zutritt zu den Wohnräumen zu gewähren, weder Geld, noch andere Wertgegenstände auszuhändigen oder sensible Bankdaten - wie PIN oder TAN - zu nennen.

Lebensältere Menschen sollten regelmäßig durch Freunde, ihre Kinder oder andere Angehörige über die Maschen der Betrüger aufgeklärt werden. Ergibt sich das Gefühl, dass sich eine Straftat anbahnt oder es ist bereits ein Schaden eingetreten, sollten Betroffene nicht zögern unter Notruf 110 die Polizei informieren. Im Fall von Betrugsanrufen ohne entstandenen Schaden reicht es aus, die Telefonate durch eigenständiges Auflegen zu beenden. Generell gilt: Polizei und Gerichte nehmen niemals telefonischen Kontakt zu Betroffenen auf, um eine Kautionszahlung für Angehörige zu fordern.

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