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Posted:
2025-05-14 10:26:26
Halberstadt | Am Montagabend des 24.03.2025 begaben sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen 20:30 Uhr zwei unbekannte Täter zur Wohnung des späteren Opfers. Als dieses die Tür öffnete, drangen die Täter in die Wohnung ein, attackierten das Opfer mit massiver körperlicher Gewalt und fesselten es anschließend. Daraufhin durchwühlten die unbekannten Täter die Wohnung und entwendeten Tabakwaren, eine Schreckschusswaffe, Schmuck sowie Bargeld im unten vierstelligen Bereich. Anschließend verließen die unbekannten Täter die Wohnung und flüchteten in unbekannte Richtung. Das Opfer wurde bei der Tat schwer verletzt und musste in einem Krankenhaus medizinisch behandelt werden.
Die andauernden Ermittlungen führten bislang nicht zum Ergreifen der unbekannten Täter. Diese werden wie folgt beschrieben:
Täter 1
männlich
50-55 Jahre alt
1,80m groß
kräftige Statur
kurze, schwarz/ grau-melierte Haare
braune Augen
schwarzer/ grau-melierter Dreitagebart
dunkler Hauttyp, gebräunt
georgischer Phänotyp
trug eine verwaschene Jeans, geöffnete Jacke, darunter ein Hemd und schwarze Schuhe (Sneaker) mit weiß abgesetzter Sohle
Täter 2
männlich
30 Jahre alt
1,80m – 1,85m groß
schmale, dünne Statur
schwarze, kurze Haare
schwarze/ dunkelbraune Augenfarbe
dunkler Hauttyp, gebräunt
georgischer Phänotyp
trug eine geschlossene, cremefarbene Stoffjacke, einen dunklen Pullover und eine dunkle Jogginghose
Wer erkennt die abgebildeten Personen und kann Angaben zur Identität und/oder zum Aufenthalt machen? Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 0391/546-1687 (oder in jeder anderen Polizeidienststelle) zu melden. (ms)
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
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