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Posted:
2025-05-16 15:00:49
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6036041
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Duisburg (ots)
Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagmorgen (15. Mai 2025) einen 31-jährigen Mann am Duisburger Hauptbahnhof festgenommen. Der Mann, ein deutscher Staatsangehöriger, konnte sich mit einem vorläufigen Personalausweis ausweisen. Bei einer Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle sowie ein Untersuchungshaftbefehl vorlagen.
Der Festgenommene wurde gegen 09.30 Uhr auf Gleis 1 von den Beamten einer Kontrolle unterzogen. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungssystem ergab, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als auch die Staatsanwaltschaft Limburg Haftbefehle gegen den Mann erlassen hatten.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte den 31-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt, während die Staatsanwaltschaft Limburg ihn wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen verurteilt hatte. Der Untersuchungshaftbefehl wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main erlassen.
Nach der Festnahme wurde der wohnungslose Mann zur Bundespolizeiwache Duisburg gebracht. Dort informierte er seine Angehörigen über die bevorstehende Haft. Anschließend wurde der 31-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Duisburg überführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Armin Roggon
Telefon: 0211/179276-150
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