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Posted:
2025-05-20 14:04:30
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/6038603
Duisburg/Bundesgebiet (ots)
In der Woche vom 12. bis 18. Mai fanden erneut bundesweite Aktionstage zum Umwelt- und Gewässerschutz (BAGU) statt. Die Gesamtverantwortlichkeit für den Einsatz, bei dem zahlreiche Bundesländer gemeinsam eine Woche lang die Einhaltung von Umwelt- und Abfallvorschriften in der See- und Binnenschifffahrt kontrollierten, lag in diesem Jahr erstmalig bei der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen (WSP NRW).
Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/6029861
An der Aktionswoche führten die Wasserschutzpolizeien aller Küsten und Binnenländer Kontrollen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch. An den Kontrollen waren zum Teil weitere Behörden beteiligt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Überwachung des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) und dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).
Bundesweit wurden insgesamt 722 Kontrollen in der See- und Binnenschifffahrt durchgeführt. In 179 Fällen mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Somit war jedes vierte Fahrzeug beanstandungswürdig.
Zwei Sachverhalte im Detail:
Am 13. Mai kontrollierte die WSP Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der WSP Saarland während einer grenzüberschreitenden Kontrolle im Saarland zwei Tagesausflugsschiffe, bei denen die Einsatzkräfte bauliche Mängel und ungefüllte, zum Teil trockene Abwassersammeltanks feststellten. Die Beamten stellten fest, dass Abwässer aus dem Küchen- und WC-Bereich ohne Umwege in die Saar eingeleitet wurden. Sämtliche Auslassöffnungen im Schiffsrumpf waren auf Dauerausleitung gestellt. In beiden Fällen wurde den Tagesausflugsschiffen die Weiterfahrt zunächst untersagt. Nachdem technisch gewährleistet werden konnte, dass alle an Bord anfallenden Abwässer dem jeweiligen Abwassersammeltank zugeleitet werden, verplombten die Einsatzkräfte sämtliche Auslassöffnungen in den Schiffsrümpfen und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
In einem weiteren Fall kontrollierten Beamte des WSP-Revier? Lübeck am 13. Mai ein Motorschiff mit Heimathafen Limassol/Zypern und überprüften, ob die Besatzung die internationalen und nationalen Regelungen zum Meeresumweltschutz einhielten.
Bei der Kontrolle der Abwasserbehandlungsanlage stellten die Einsatzkräfte fest, dass diese falsch geschaltet war und mehr als 1m³ ungeklärte Abwässer in deutsche Hoheitsgewässer eingeleitet wurden. Das stellt einen Verstoß gegen die MARPOL-Regularien dar. Nach der Kontaktaufnahme zur zuständigen Staatsanwaltschaft leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein und baten den Schiffsführer zur Kasse: Erst nach erbrachter Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Die beteiligten Polizistinnen und Polizisten schrieben insgesamt 17 Strafanzeigen, 255 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erhoben 73 Verwarngelder. In acht Fällen untersagten die Beamten die Weiterfahrt.
Die Tatsache, dass ein Viertel aller durchgeführten Kontrollen Beanstandungen zutage brachte, zeigt erneut, dass die Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Überwachung der maritimen Meeresumwelt und der Binnengewässer leisten. Umwelt- und Gewässerschutz ist und bleibt eine elementarere Aufgabe der Wasserschutzpolizei.
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