Posted: 2025-05-22 08:22:31

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

Neuss (ots)

Weil er eine ausstehende Geldbuße in Höhe von mehreren hundert Euro nicht bezahlt hat, muss ein 24 Jahre alter Neusser nun einige Tage in Erzwingungshaft. Der Mann war in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (21./22.05.) von einer Streifenwagenbesatzung im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft worden. Dabei stellte sich heraus, dass wenige nur wenige Tage zuvor ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Der Neusser wurde zunächst ins Polizeigewahrsam eingeliefert, von dort wird er im Laufe des Tages in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Was ist Erzwingungshaft?

Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt lediglich ein Beugemittel dar. Erzwingungshaft wird angeordnet, wenn der beziehungsweise die Betroffene das im Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Urteil auferlegte Bußgeld nicht zahlt.

Der Vollzug der Erzwingungshaft befreit den Betroffenen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Erzwingungshaft kann jederzeit durch Zahlung des geforderten Geldbetrages abgewendet werden.

Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Erzwingungshaft wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen.

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