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Posted:
2025-05-22 13:01:11
Gefährlicher Zufallsfund bei Wohnungsdurchsuchung in Aschersleben
Am 20.05.2025 führte die Polizei Durchsuchungsmaßnahmen auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses in einem Mehrfamilienhaus in Aschersleben durch. Trotz der Abwesenheit des Beschuldigte entschlossen sich die Beamten, den Durchsuchungsbeschluss ohne Zeitverzug zu vollstrecken. Die Wohnung wurde durch einen beauftragten Schlüsseldienst geöffnet, eine Mitarbeiterin des zuständigen Ordnungsamtes war als Zeugin vor Ort.
Bei der Durchsuchung wurden neben den im anhängigen Verfahren gesuchten Datenträgern weiterhin eine Vielzahl von pyrotechnischen Erzeugnissen als Zufallsfunde aufgefunden.
Es handelte sich hierbei um pyrotechnische Erzeugnisse
der Kategorie 3 / 4, die der Beschuldigte nicht besitzen darf
die nicht zugelassen sind (sogenannte Polenböller)
die ohne Erlaubnis selbst hergestellt wurden
der Kategorie 1 / 2, die nur während Silvesterzeit bis zu einem Gewicht von 1 kg netto in der Wohnung gelagert werden dürfen
In der Wohnung wurden insgesamt 36,0 kg brutto illegale Pyrotechnik und 83,5 kg brutto legale Pyrotechnik aufgefunden. Rechnet man pauschal 40 Prozent für Verpackung etc. ab, verbleibt eine vorwerfbare Menge von ca. 90 kg Sprengstoff, die der Beschuldigte in seiner Wohnung lagerte.
Durch das LKA Sachsen-Anhalt, USBV wurde die gesamte Pyrotechnik vor Ort übernommen. Eine Begutachtung wird erfolgen. Gegen den Beschuldigten werden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen. Es besteht vorliegend der Vorwurf einer Straftat und Verstoßes gegen ordnungsrechtliche Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes.
Ungeachtet der zu führenden Ermittlungen hatte für die Bewohner des Hauses bei der Menge angelagerten Sprengstoff ein erhebliches Gefahrenpotenzial bestanden. Dies konnte durch den Einsatz ausgeräumt werden.
(koma)
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