Posted: 2025-05-24 08:57:05

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kleve - Emmerich (ots)

Die Bundespolizei hat am Donnerstag, 23. Mai 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende auf der Autobahn 3 und in den grenzüberschreitenden Zügen Intercityexpress 129 und Intercityexpress 225 kontrolliert.

Ein 48-jähriger Ukrainer reiste am Abend in einem grenzüberschreitenden Reisebus aus den Niederlanden über die Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle konnte er den Beamten keine Reisedokumente vorlegen. Anhand der Fingerabdrücke stellte die Bundespolizei dann die Personalien auf der Dienststelle in Kleve fest. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Essen mit einem Haftbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro bezahlen oder eine 90-tägige Haftstrafe verbüßen. Da der Ukrainer den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht.

Am Donnerstagmorgen reiste ein 30-jähriger Syrer im Intercityexpress 225 von Arnheim nach Duisburg. Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab, dass der durch die Staatsanwaltschaft Berlin mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahl gesucht wird. Zudem liegt eine Fahndungsnotierung der zentralen Ausländerbehörde Köln zur Festnahme Ausweisung / Abschiebung vor. Der Syrer wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Duisburg übergeben.

Im ICE 129 kontrollierte die Bundespolizei am Donnerstagabend einen 22-jährigen Türken bei der Einreise aus den Niederlanden. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann wird nun dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt.

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
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