Posted: 2025-06-11 13:23:42

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Neuss (ots)

Ein 14-jähriger Herner und ein 16-jähriger Oberhausener kletterten gestern Abend um 18.45 Uhr am S-Bahn Haltepunkt Neuss-Büttgen auf die Kupplung einer dort haltenden S-Bahn. Andere Reisenden beobachteten das Vorhaben der Jugendlichen und informierten umgehend das Bahnpersonal. Dieses schritt umgehend ein und verhinderte somit das geplante "S-Bahn Surfen". Die Jugendlichen wurden durch die Bundespolizei Düsseldorf in Gewahrsam genommen, belehrt und später auf der Dienststelle ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Eltern und Jugendliche wurden hinsichtlich der Gefahren aufgeklärt. Die Aktion der Jugendlichen zieht eine Geldbuße nach sich, da das unbefugte Betreten von Bahnanlagen und Zügen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

In diesem Zusammenhang möchte die Bundespolizei erneut auf die Gefahren des Bahnverkehrs hinweisen. Züge oder Betriebsanlagen der Bahn sind keine Abenteuerspielplätze. Fahrende Züge haben lange Bremswege und ein Ausweichen, wie mit anderen Verkehrsmitteln möglich, ist nicht umsetzbar. Das Betreten der Bahnanlagen ist lebensgefährlich und strengstens untersagt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Armin Roggon
Telefon: 0211/179276-150
E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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