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Posted:
2025-06-22 11:50:08
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6060301
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Essen (ots)
Am 21. Juni kontrollierten Bundespolizisten aufgrund seines verbal aggressiven Verhaltens einen Mann am Nordausgang des Essener Hauptbahnhofs. Er weigerte sich, sich auszuweisen, zeigte einen verbotenen Gruß, flüchtete und leistete anschließend Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten.
Um 15:50 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei Essen auf einen Mann aufmerksam. Das gezeigte Verhalten veranlasste die Beamten, den 43-Jährigen zu kontrollieren. Da er sich weigerte, Angaben zu seiner Person zu machen oder einen Ausweis auszuhändigen, durchsuchten die Beamten ihn nach Ausweispapieren. Sie fanden jedoch nichts, was auf seine Identität schließen ließ. Nach einer erneuten Aufforderung nennt der Wohnungslose schließlich seine Personalien. Ein Abgleich mit den polizeilichen Systemen bestätigt die Angaben des bereits polizeibekannten Mannes. Hier wurde ebenfalls eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Essen bekannt. Die Behörde ließ nach dem Aufenthaltsort des gebürtigen Gelsenkircheners suchen. Nachdem die Polizisten den Mann auf die Ausschreibung hingewiesen und ihn aufgefordert hatten, sich bei der Behörde zu melden, erteilten sie ihm einen Platzverweis und entließen ihn. Der deutsche Staatsbürger entfernte sich ein paar Schritte, zeigte dann öffentlichkeitswirksam den verbotenen Hitlergruß und ergriff die Flucht. Die Beamten forderten eine weitere Streife zur Unterstützung an und konnten den Flüchtigen nach einer kurzen Verfolgung stellen und ihn an den Armen ergreifen. Er versuchte sich immer wieder aus dem Griff zu lösen, sodass er zu Boden gebracht und mittels Handfesseln fixiert werden musste. Dabei beleidigte er die Beamten lautstark. Die Polizisten belehrten den Aggressor, der anschließend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Daraufhin wurde er mit dem Dienstfahrzeug zur Dienststelle am Essener Hauptbahnhof gebracht. Von dort aus wurde eine Zuführung in das Polizeigewahrsam angeregt. Außerdem sollte dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen werden. Die zuständige Bereitschaftsrichterin stimmte dem jedoch nicht zu, da dem Mann bereits um 12:00 Uhr am selben Tag aufgrund einer zuvor begangenen Straftat eine Blutprobe entnommen worden war. Eine Ingewahrsamnahme sah die Richterin ebenfalls nicht als angebracht an, sodass der wohnungslose Mann die Wache wieder verlassen konnte.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Bei dem Einsatz wurden zwei Beamte verletzt, von denen einer seinen Dienst nicht fortsetzen konnte. Zudem wurde ein Bericht an die ausschreibende Behörde gefertigt.
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