Posted: 2025-07-01 13:36:21

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

MK / Bielefeld - Schildesche - Mitte - Quelle - Am Sonntag, 29.06.2025, mussten sich eine Bielefelderin und zwei Bielefelder Blutproben unterziehen, nachdem sie bei Unfällen unter Alkoholeinfluss mit ihren Fahrrädern verletzt wurden.

Gegen 00:50 Uhr fuhr ein 49-Jähriger mit seinem Fahrrad auf der Schildescher Straße. Im Bereich der Kreuzung Mielestraße und Brüggemannstraße gerieten die Reifen seines Rads in die dortigen Schienen der Stadtbahnlinie 1, wodurch er stürzte. Ein Alkoholtestgerät lieferte ein erstes Ergebnis auf Alkoholkonsum. Rettungssanitäter fuhren den Leichtverletzten zur weiteren Behandlung und einer Blutentnahme in ein Bielefelder Krankenhaus.

Eine 29-Jährige war gegen 22:40 Uhr mit dem Fahrrad ihres Begleiters im Ravensberger Park unterwegs, als sie die Kontrolle über das Rad verlor und stürzte. Gegenüber den eingesetzten Rettungs- und Polizeikräften war die Bielefelderin aggressiv gestimmt. Zunächst lehnte sie die Mitfahrt in einem Rettungswagen ab. Aufgrund der Hinweise auf Alkoholkonsum, entnahm ihr ein Arzt schließlich eine Blutprobe in einem Krankenhaus. Weiter angeratene Untersuchungen und Behandlungen schlug sie aus und verließ die Klinik.

An der Fortunastraße stieß ein betrunkener Radfahrer gegen 01:45 Uhr gegen die Bordsteinkante und kippte mit seinem Fahrrad um. Er hatte keinen Fahrradhelm getragen, zog sich schwere Verletzungen zu und wurde in einem Krankenhaus stationär aufgenommen. Dort wurde dem 60-jährigen Bielefelder eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei erinnert, dass bei Alkoholgenuss das Benutzen von Fahrrädern keine Alternative beispielsweise zu motorisierten Fahrzeugen darstellt. Neben den verkehrsrechtlichen Aspekten sollten Sie sich die möglichen Gefahren und das Verletzungsrisiko vor Augen führen und auf das Fahrrad verzichten, wenn Sie Alkohol getrunken haben.

Auch wenn keine Helmpflicht für Radfahrende besteht, so kann ein freiwillig getragener Fahrradhelm Verletzungen verhindern oder minimieren. Nach einem Aufprall mit einem Fahrradhelm sollte dieser nicht mehr getragen werden.

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