Posted: 2025-07-07 22:01:00
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ und ist planungsrechtliche Voraussetzung für die im Plangebiet angestrebten Nutzungen als Wohnquartier mit Oberschule, Sporthalle, Sportfreiflächen sowie Grünflächen. Zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes kann bis zum 21. August 2025 eine Stellungnahme abgegeben werden.
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