Posted: 2025-07-09 06:17:17

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Am gestrigen Dienstagvormittag (08.07.2025) stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf während der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/Ägypten eine 34-jährige Niederländerin fest, nach der durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gefahndet wurde. Im Januar 2023 hatte diese einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die bereits im September 2019 Verurteilte erlassen. Da sie sich auf die Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Die Geldstrafe in Höhe von 9.800 Euro konnte die in den Niederlanden lebende Frau vor Ort nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von 196 Tagen nicht abwenden. Sie wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.

Am gleichen Vormittag wurde außerdem eine Georgierin festgestellt, die sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Birmingham/Großbritannien vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen die 35-Jährige ebenfalls ein Haftbefehl vorlag. Dieser wurde im Juli 2022 von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen konnte von der in Großbritannien lebenden Frau jedoch abgewendet werden, da sie die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

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