Local News
Posted:
2025-07-23 11:15:20
Kriminalitätslage
Betrug
Strafanzeige wegen Betrug erstattete eine 37-jährige Geschädigte im Polizeirevier Dessau-Roßlau. Sie hatte in den Abendstunden des 21. Juli 2025 auf einer Verkaufsplattform im Internet ein Paar Schuhe zum Verkauf angeboten. Nachdem sich ein Kaufinteressent bei ihr meldete, vereinbarte die Geschädigte eine Bezahlung per Online-Banking. Um sich selber abzusichern, beabsichtigte die Geschädigte, die Ware erst nach Eingang der Zahlung zu versenden. Im weiteren Verlauf bekam die Geschädigte von der vermeintlichen Käuferin einen QR-Code, um nach dessen Bestätigung das versendete Geld zu empfangen. Durch die Bestätigung des QR-Codes wurde die Geschädigte auf eine externe Internetseite weitergeleitet, auf welcher sie sich registrieren und ihre Bankdaten angeben musste. Nachdem sie dieser Aufforderung folgte, stellte sie kurze Zeit später fest, dass auf ihrem Bankkonto 1.000 Euro zur Abbuchung vorgemerkt waren. Als die Geschädigte dann am nächsten Morgen ihren Kontostand überprüfte, war das Geld tatsächlich abgebucht.
Sachbeschädigung an PKW
Am 22. Juli 2025 gegen 11:45 Uhr stellte ein 74-jähriger Fahrer eines PKW Ford fest, dass unbekannte Täter die Seitenscheibe auf der Beifahrertür zerstörten. Er hatte seinen PKW am vorangegangenen Abend gegen 20:00 Uhr in einer Parklücke gegenüber seiner Wohnanschrift abgestellt. Nach ersten Angaben wurde aus dem PKW nichts entwendet. Der entstandene Schaden wurde auf etwa 200 Euro geschätzt.
Betrug
Am 15. Juli 2025 beabsichtigte eine 35-jährige Dessauerin für ihre Großmutter im Internet einen PKW umzuschreiben. Nachdem sie eine Internetseite fand, auf der für knapp 140 Euro die komplette Umschreibung des Fahrzeuges angeboten wurde, gab sie die erforderlichen Fahrzeugdaten ein, führte die angegebenen Identitätsprüfung durch und bezahlte die Rechnung mittels Bezahldienstleister. Nach der Zahlung sollte sie die Zustimmung für den Kfz-Steuer-Einzug erteilen, was jedoch nicht gelang, da der Vorgang immer wieder abbrach. Da sie auch in den nächsten Tagen von dem vermeintlichen Serviceunternehmen keine Bestätigung der Ummeldung bekam, erkundigte sich die Geschädigte und musste feststellen, dass ihre Daten durch das Unternehmen nicht an die Zulassungsstelle übermittelt wurden. Somit ist von einer betrügerischen Handlung auszugehen.
Schockanrufe
In den Nachmittag- und Abendstunden des 22. Juli 2025 kam es im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau zu einer Häufung von sogenannten Schockanrufen. Insgesamt wurden sieben Telefonate polizeibekannt, bei denen die Opfer mit unterdrückter Telefonnummer auf ihrem Festnetztelefon angerufen wurden. Alle Anrufe verliefen nach ähnlichem Muster. Dem Betroffenen gegenüber gab sich eine unbekannte Person unter anderem als Notarzt oder Polizist aus und erklärte, dass nahe Familienangehörige einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem angeblich ein Kind getötet und ein weiteres Kind schwer verletzt wurde. Um das Familienmitglied aus der Haft entlassen zu können wurde behauptet, dass die Zahlung einer sogenannten „Kaution“ notwendig wäre. Gefordert wurde dabei unter anderem eine Summe im oberen fünfstelligen Bereich. Weiterhin war bei mehreren Anrufen im Hintergrund eine weinende oder jammernde Person zu hören, um den geschilderten Sachverhalt noch glaubhafter zu machen, den Angerufenen noch mehr zu verunsichern, und so zu einer Geldzahlung zu bewegen. Die Betrüger setzten bewusst auf einen Schockmoment und ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten, und schnellen Entscheidungen zu drängen. Zu einer Geldübergabe kam es nicht, da sich alle Geschädigten zunächst selbst davon überzeugen wollten, ob es sich bei der Person tatsächlich um ihr Kind handelte und durch gezielte Fragen bzw. persönliche Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Betroffenen zu der Erkenntnis gelangten, dass es sich bei den Anrufen um Betrug handelt.
Die Polizei rät bei einem unerwarteten Anruf zu folgenden Verhaltenstipps:
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer als Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte, Rechtsanwälte) oder Verwandte ausgeben und dramatische Notlagen schildern. Rufen Sie die betreffenden Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Das Gleiche gilt für Anrufe von Behörden. Rufen Sie zurück, nachdem Sie die entsprechende Telefonnummer selbst herausgesucht haben.
Geben Sie am Telefon grundsätzlich keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen heraus.
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Gehen Sie nicht auf Geldforderungen ein! Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen zunächst Rücksprache mit Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen.
Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt. Benutzen Sie hierfür den Notruf 110.
Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer solcher Betrüger werden sollten oder geworden sind. Durch eine schnelle Meldung des Vorfalls unterstützen Sie die Ermittlungen der Polizei.
Trunkenheit im Verkehr
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 22. Juli 2025 gegen 02:00 Uhr einen PKW Audi fest, der die Südstraße in Richtung Am Schlossgarten befuhr. Dieser wurde angehalten und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei dem 34-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von über 1,1 Promille. Aus diesem Grund ordneten die Polizeibeamten eine Blutprobenentnahme an, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführte. Der Führerschein des Fahrzeugführers wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt.
Verkehrslage
Zusammenstoß mit parkendem Fahrzeug
Ein 54-jähriger Fahrer eines Kleintransporters Daimler hatte am 22. Juli 2025 gegen 10:00 Uhr die Absicht, in eine Einfahrt in der Max-Lademann-Straße einzufahren. Dabei kollidierte er mit einem parkenden PKW Ford. Es entstand Sachschaden von circa 6.000 Euro.
Aufgefahren
Am 22. Juli 2025 gegen 11:55 Uhr befuhr ein 65-jähriger Fahrer eines PKW Skoda die Bundesstraße von Dessau in Richtung Mosigkau. Als er sein Fahrzeug verkehrsbedingt abbremsen musste, fuhr ein 38-jähriger Fahrer eines Kleintransporters vom Hersteller Peugeot auf. Durch den Zusammenstoß erlitt der 65-Jährige leichte Verletzungen. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der Gesamtsachschaden wurde auf 50.000 Euro geschätzt.
Kollision beim Ausparken
In der Poststraße sollen am 22. Juli 2025 gegen 18:30 Uhr der 42-jährige Fahrer eines PKW Seat und die 61-jährige Fahrerin eines PKW Dacia gleichzeitig rückwärts ausgeparkt haben. Dabei kam es zur Kollision der beiden Fahrzeug und es entstand Sachschaden von circa 3.000 Euro.
Verletzter Fahrzeugführer
Am 22. Juli 2025 gegen 22:55 Uhr befuhr ein 43-jähriger Fahrer eines PKW Dacia die Hermann-Köhl-Straße aus Richtung Kühnauer Straße in Richtung Junkersstraße. Eine 43-jährige Fahrerin eines PKW Volkswagen wollte von der Alten Landebahn in die Hermann-Köhl-Straße einbiegen. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der Fahrer des Dacia erlitt durch den Zusammenstoß leichte Verletzungen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Sie mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der entstandene Sachschaden betrug circa 35.000 Euro.
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