Posted: 2025-08-02 06:25:21

Kreispolizeibehörde Soest

Lippstadt (ots)

Am späten Freitagvormittag, gegen 11:40 Uhr, befuhr ein 21-jähriger Lippstädter mit seinem Pkw die Straße Schlachthofpatt in Lippstadt. Im Einmündungsbereich zur Beckumer Straße beabsichtigte er entgegen des Verkehrszeichens - vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - nach links in die Beckumer Straße einzubiegen. Der 21-jährige übersah hierbei den von links kommenden, vorfahrtsberechtigten 54-jährigen Rollerfahrer aus Lippstadt. Der Zusammenstoß beider Fahrzeuge konnte nicht mehr verhindert werden. Der 54-jährige wurde leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Der Roller war nicht mehr fahrbereit. (mf)

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