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Posted:
2025-08-03 11:58:49
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6089394
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am 31. Juli kontrollierten Einsatzkräfte einen deutschen Staatsangehörigen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Bei diesem fanden die Beamten schließlich einen verbotenen Gegenstand.
Gegen 18:30 Uhr führten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen eine Personenkontrolle bei einem 23-Jährigen durch. Anhand seines Personalausweises stellten die Beamten die Identität fest. Im Rahmen der Kontrolle äußerte er, dass er eine geladene Schusswaffe in seiner Umhängetasche habe.
Bei einer anschließenden Durchsuchung entdeckten die Uniformierten schließlich die Waffe und beschlagnahmten diese, da der Mann keine Berechtigung zum Führen des Gegenstands vorweisen konnte.
Anschließend belehrten die Polizisten den Gelsenkirchener. Er äußerte sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Deutsche seinen Weg fortsetzen und muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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Luca Wilmes
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